Auf dem Grundstück der ehemaligen, bereits entweihten Kirche St. Maria Rosenkranz in zentraler Lage von Essen-Borbeck bietet sich die seltene Gelegenheit, ein architektonisch und konzeptionell herausragendes Wohnbauprojekt mit ca. 4.270 m² Wohnfläche zu realisieren.
Bestandteil des Angebots sind das Grundstück und die im Februar 2026 erteilte Baugenehmigung einschließlich aller zugrunde liegenden Planungs- und Ingenieursleistungen. Die Planung wurde auf Basis der Förderkriterien des öffentlich geförderten Wohnungsbaus entwickelt und mit der zuständigen Bewilligungsbehörde in Essen abgestimmt. Der Förderantrag ist durch den Käufer zu stellen. Seitens der zuständigen Behörde wurde in Aussicht gestellt, dass ein Förderbescheid noch im Jahr 2026 erteilt werden kann.
Vorgesehen ist der Rückbau des bestehenden Kirchenschiffs sowie des Gemeindehauses. An Stelle des Kirchenschiffes entsteht ein moderner Neubau, der nach den Förderkriterien des öffentlich geförderten Wohnungsbaus geplant wurde:
- 4 Vollgeschosse + Staffelgeschoss
- 47 Wohnungen
- Wohnflächen: ca. 52 m² bis 125 m²
- Gesamtwohnfläche: ca. 3.588 m²
- Gemeinschaftlich nutzbare Dachterrasse mit integrierter Kinderspielfläche
- Teilunterkellerung (ca. 350 m²) für Technik-, Abstell- und Waschräume
Die beiden bestehenden Kirchtürme bleiben als prägende Bauteile erhalten und werden in das Projekt integriert. In den Türmen entstehen:
- 6 frei finanzierte Wohnungen
- Wohnflächen: ca. 99 m² bis 176 m²
- Gesamtwohnfläche: ca. 682,62 m²
- Erschließung der Wohnungen über ein verglastes Treppenhaus, das die Kirchtürme mit dem Neubau verbindet
Ein Abbruchkonzept samt Vorstatik liegt bereits vor. Dieses bestätigt, dass die beiden Kirchtürme auch nach Rückbau des Kirchenschiffs eigenständig standsicher sind.
Die Stellplätze werden oberirdisch auf dem eigenen Grundstück organisiert; insgesamt sind 50 Pkw-Stellplätze sowie überdachte Fahrradstellplätze vorgesehen.
Insgesamt umfasst das Projekt 53 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von rund 4.270 m². Das Projekt befindet sich in einem umsetzungsreifen Zustand mit erteilter Baugenehmigung und abgestimmter Förderfähigkeit und eignet sich damit für eine kurzfristige Realisierung.
